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Formelbücher der Luxemburgerzeit in Böhmen

Resümee

Die pragmatische Schriftlichkeit entfaltete sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Přemyslidischen Königreich Böhmen mit voller Kraft. Trotz der politischen Zäsur zwischen dieser und der nachfolgenden Epoche der Luxemburger wurden die Fäden nicht völlig unterbrochen, wobei die intesiveren westlichen Einflüsse sind besonders in der böhmisch- und seit 1346 römisch königlichen Diplomatik zu sehen. Das musste sich auch im Bereich der Formelsammlungen widerspiegeln. Aber auch andere Kanzleien, besonders die des Prager Bischofs und seit 1344 Erzbischofs, ja auch die der Städte, haben sich dieses Hilfsmittel angeeignet, obwohl wahrscheinlich vornehmlich durch die private Initiative der richtungweisenden Kanzleibeamten. Es handelte sich einerseits um Übernahme der bewährten Sammlungen der früheren Zeiten (vornehmlich ist das die sog. Petrus de Vinea Sammlung), es entstanden jedoch auch eigene Sammlungen aufgrund des aktuellen Angebots am vorhandenen Kanzleimaterial. Führend war natürlich die königlich-luxemburgische Kanzlei, wobei besonders die Karls IV. – diese vornehmlich dank seinem Kanzler Johann von Neumarkt – recht massiv vertreten ist. Aus dem städtischen Material ist das Troppauer und Prager Material interessant, jedoch auch das im Bereich des öffentlichen Notariats. Was die Sprache betrifft, so dominiert die lateinische, ziemlich überraschend fehlt die deutsche, während die tschechische erst am Anfang des 15. Jh. auftaucht.

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Es lohnt sich mit der Paraphrase einer berühmten Parole beginnen. Es gilt zwar ganz allgemein, dass ars longa und vita brevis est, jedoch auch in gewisser Paraphrase dieses Slogans ist zu sagen, dass auch investigatio librorum formularum medievalium longa est, sed vita nostra brevissima. Nun aber schon zum konkreten Thema*.

I. Allgemeine Voraussetzungen

Das 13. Jahrhundert gilt zwar allgemein als Umbruchzeit, doch merkt man das im Königreich Böhmen in noch pointierterer Weise. Das betrifft auch die schriftliche Verwaltungskultur, wie das Marie Bláhová im vorgehenden Beitrag dieser Publikation dargelegt hat1. Jedoch der große Dynastienwechsel nach 1300 hat diesen Umbruch noch exponenziert. Im 14. Jahrhundert beschleunigte sich nämlich besonders der wirtschaftliche, rechtliche, d. h. vornehmlich auch administrative sowie kulturelle Aufstieg . Damit ging natürlich Hand in Hand der Bedarf intensiverer Verwaltungstätigkeit in allen Bereichen und an allen Ebenen des öffentlichen Lebens des Landes, an der Spitze freilich mit dem königlichen Hof mit seinen böhmisch-königlichen, ab Karls IV. Zeit auch römisch-königlichen bzw. -kaiserlichen Prärogativen. Hand in Hand damit merkt man auch den allseitigen Aufstieg der Städte.

Aber auch die Kirche hat an diesem Prozess aktiven Anteil genommen. Das alles hat dringend auch vertiefte Kenntnisse des Lesens und Schreibens vorausgesetzt, nach der Gründung der Universität 1348 im noch erhöhtem Maße. Allerorts tauchten nämlich Kanzleien unterschiedlicher Niveaus und Kompetenzen auf, die früher unvorstellbare Aufgaben erfüllen mussten. Deshalb wuchs notgedrungen im großen Maße nicht nur die Zahl schriftlicher Verwaltungsunterlagen, sondern auch ihre Variabilität. Dass damit eng die Zunahme der Beamtenzahl unterschiedlicher Qualifikationen, Qualitäten und Aktivitäten anwachsen mußte, versteht sich von selbst. Mit anderen Worten bedeutet das einen bisher kaum vorstellbaren gesellschaftlichen Wandel.

Dass im ganz engen Zusammenhang damit selbstverständlich das sich vertiefende schriftliche Rechtsverfahren innerhalb einzelner sozialer Schichten verlief, das früher fast nur auf kirchliche Kreise beschränkt war, versteht sich von selbst. Jedoch auch die quer durch die unterschiedlichen sozialen Schichten laufende schriftliche Kommunikation nicht nur mit benachbarten, sondern auch entfernteren Partnern sowohl im altbewährten kirchlichen (so vornehmlich im Kontext mit der päpstlichen Kurie in Avignon), jedoch zunehmend auch im weltlichen Bereich, spielte zunehmend mit. Auch bloße kurzlebige Handelskorrespondenz mit entsprechenden Rechnungsunterlagen wuchs fast unkontrollierbar, obwohl das italienische Niveau freilich nicht erreichbar war, ja von weitem nicht erreichbar werden konnte.

Damit hängt einerseits zusammen, dass verschiedene neue schriftliche Produkte entstehen mussten, anderseits sich auch die Produktion des Geschäftsschriftgutes, besonders was wirtschaftliche Aktivitäten betrifft, mehrfach gewachsen ist. So nimmt es kaum Wunder, dass man nicht nur zu neuen Produkten der Verwaltungspraxis (auch Textsorten genannt) jedoch parallel dazu auch zu neuen Hilfsmitteln Zuflucht gesucht hat, ja eigentlich dazu gezwungen wurde. Während in der späten Přemyslidenzeit solche Unterlagen eher als Produkte der privaten Aktivität von Einzelleuten betrachtet werden können, ja müssen, änderte sich nun im böhmischen Königreich die Lage grundlegend, wobei freilich die persönliche Initiative von Einzelbeamten immer vorauszusetzen ist, was hoffentlich aus den anknüpfenden Ausführungen noch genauer erhellt.

Damit ging notgedrungen Hand in der Hand auch die Lese- und Schreibkundigkeit nicht nur im Rahmen der Verwaltung, sondern auch im Kontext der literarischen Aktivitäten, die sich immer deutlicher aus dem Bann der bisherigen Alleinherrschaft der Kirche-Geistlichkeit auszuklammern begannen. Ist das schon seit dem Anfang der Regierung Johanns von Luxemburg zu merken, gilt das um so mehr ab der Mitte des 14. Jh. Der Antritt Karls IV. sowohl als böhmischer (1346) als auch römischer König (1346) und 1355 als Kaiser sowie Gründer der Prager Universität (1348) stellt im gewissen Sinne weitere Meilensteine dar. Nur beispielhaft kann man anführen: gegen Dutzende von literarischen Handschriften heimischer Herkunft vor 1300 gibt es ab jetzt Hunderte, ja nach 1350 Tausende von Handschriften, die im Lande entstanden sind. Im Bereich der Verwaltung ist dieser Aufschwung noch deutlicher. Gegen Hunderte einheimischer Urkunden der Přemyslidenzeit zählen sie jetzt Aberhunderte, ja Tausende, wobei auch die Zahl der Aussteller und Empfänger des administrativen Gutes stürmisch wächst 2. Mit der Verbreitung der Schreibkenntnisse und allgemeiner Intensivierung der schriftlichen Produktion hängt natürlich auch das Bedürfnis der Beschleunigung des Schreibens und selbstverständlich im Zusammenhang damit der Versuche um ihre Vereinfachung3.

Jedoch nicht nur das. Es handelt sich auch um das neu aufkommende administrative Buchgut. das sich vorher, d. h. im ausgehenden 13. Jh. eigentlich nur auf böhmische Landtafeln beschränkte4, obwohl auch andernorts die Anzeichen über Existenz des Gutes der inneren Verwaltung schon zu registrieren sind. Ab jetzt, d. h. im 14. Jh., beginnt aber dieses Gut auch bei anderen Institutionen stets massiver, ja massiv aufzutauchen, seien es Stadtbücher, Register und wohl besonders verschiedene Produkte des Rechnungswesens, obwohl diese als Verbrauchsgut meist absichtlich kassiert wurden.

Man merkt: die Verwaltung an allen Ebenen erlebt einen bisher kaum geahnten Aufschwung, von der Jahrhundertmitte dann mit noch steigender Intensität. Deshalb wuchs auch die Zahl der professionellen Beamten, egal ob man sie Notare, Schreiber, Registratoren, öffentliche Notare oder anders nannte. Es handelte sich nämlich um Intellektuelle aller Art, zunehmend jedoch um Leute mit spezieller, nicht selten auch mit ausländischer, vornehmlich italienischer Bildung. Solche Spezialisten wurden dann besonders geschätzt. Deshalb auch kein Wunder, dass sie manchmal nicht nur zu hohen kirchlichen, jedoch auch zu weltlichen Würden und Ämtern emporstiegen. Wie im vorgehenden Beitrag von Marie Bláhová (der auch sonst zugezogen werden soll) dargelegt wurde, gab es jedoch ab Ende des 13. Jh. auch in Böhmen Notarschulen, wo aber nicht nur das „plumpe Notarsgewerbe“ gelehrt wurde, sondern auch verschiedene Hilfsmittel zur Beherrschung der Notarkunst benutzt, abgeschrieben, nachgeahmt und schließlich auch konzipiert wurden. Dabei hat im Lande schon ziemlich bald nach seiner Entstehung auch das sog. Formelbuch Petrus´ von Vinea gewirkt. Über „seine“ späte Přemyslidenzeit braucht man hier nicht sprechen, doch ist es zu konstatieren, dass es sich um ein Werk gehandelt hat, das im böhmischen Milieu eine langlaufende Wirkung besaß. Es drang nicht nur in die Kanzleipraxis ein, sondern auch in den universitären Unterricht, wie darüber der Lokationskatalog des universitären Karlskollegs aus der Mitte der zweiten Hälfte des 14. Jh. ausweist5.

Obwohl eben fremde Impulse angeführt wurden, muss doch als entscheidender Antrieb für das Entstehen und Konzipieren heimischer Hilfsmittel stets eigener Bedarf und eigenes Material gelten. Dass dabei freilich die persönliche Initiative als primum movens galt, versteht sich von selbst. Um das ziemlich breite Panorama sinnvoll skizzieren zu können, muss anfangs die Kanzleienstruktur im böhmischen Königreich des 14. Jh. knapp charakterisiert werden.

Als älteste Einrichtung, die mindestens seit dem frühen 13. Jh. relativ durchgehend (obwohl freilich im mittelalterlichen Sinne des Wortes) funktionierte, galt die königliche Hofkanzlei6. Ihre Struktur und Organisation hat jedoch im 14. Jh. unter westlichem Einfluss neue Impulse bekommen und wurde unter Karl IV. im Rahmen der böhmischen Verhältnisse zur Großbehörde mit umfangreicher Reichs- und böhmischer Agenda. Das heißt, dass in ihrem Personal zur relativ deutlichen Strukturierung und Schichtung der Kompetenzen kam und obwohl keine Kanzleiordnung bekannt ist (und wohl auch kaum schriftlich fixiert existierte), war ihr Arbeitsrhythmus schon ziemlich stabil. Die Zahl gleichzeitig amtierender Notare und Schreiber ist jedoch nicht genau abzuschätzen, da diese Leute verschiedentlich zwischen ihren privaten Angelegenheiten, besonders Pfründen- und Hofverpflichtungen pendelten, obwohl sich dort schon allmählich das laikale Element zu Wort gemeldet hatte. Jedenfalls hat es sich um Dutzende, ja Aberdutzende von Menschen unterschiedlichen Ranges gehandelt. Darüber hinaus existierten, oder aber eben in dieser Zeit am Hof entstanden, verschiedene weitere Nebenkanzleien oder wenigstens Spezialnotariate, wie das der Küche u. a. Mit Ausnahme der Kanzlei des Reichshofgerichtes7 und des Amtes des böhmischen Unterkämmerers waren diese jedoch so gut wie stets nur zum Zweck des inneren (Hof)haushaltes bestimmt.

In Mähren dann nach der Entstehung der ordentlichen luxemburgisch markgräflichen Sekundogenitur um Mitte des 14. Jh. entstand kontinuierlich fungierte markgräfliche Kanzlei8, freilich mit bedeutend kleineren Kompetenzen und dementsprechend bescheidener Urkundenemission als die „Prager“ Hofkanzlei.

Eine spezifische Stellung innerhalb der böhmischen Zentraleinrichtungen besaß das böhmische Landgericht in Prag mit seinen Landtafeln als höchste Standesbehörde des Landes im Bereich der allgemeinen Kompetenzen der freien Tschechen9. In Mähren wurde ins Leben eine analoge Einrichtung berufen, oder besser aus älteren Wurzeln reorganisierte ähnliche Institution, jedoch mit wechselndem Sitz in Brünn und Olmütz10. Beide pflegten um diese Zeit eine wichtige Agende – als Landtafelnführung genannt – schon mit mehreren Buchreihen unterschiedlicher rechtlicher Kraft11. Über die zweifellos fungierte schriftliche Agenda in den Landkreisen wissen wir für diese Zeit nur allzu wenig, um damit ernsthaft arbeiten zu können. Neben dem Landgericht und Landtafeln konstituierte sich im engeren Bereich der Königsherrschaft das böhmische Hofgericht mit Hoftafeln mit eigener umfangreicher Aktivität im Bereich des dominium speciale des Königs12.

Aber an Bedeutung gewannen auch andere zentrale bureaukratische Strukturen. Im kirchlichen Bereich waren die Kanzleien der Diözesanverwaltungen in Olmütz, jedoch besonders in Prag, von großer Bedeutung. Beide mit ziemlich langer Tradition, die doch erst im 14. Jh. aufgrund konsolidierter Pfarrorganisation und auch vertiefter direkter Kontakte mit dem Papsttum zur Entfaltung gelangten. Erstrangig gilt das von Prag, das 1344 zum Erzbistum wurde. Da war besonders die Ära des ersten Erzbischofs Ernst von Pardubitz (1346-1364), des Juristen, der viele Jahre an norditalienischen Universitäten verbrachte und der seiner Kanzlei, oder eher seinen Kanzleien, neue Konzeption und Ordnung gab, von eminenter Bedeutung13. Diese Spitzeninstitutionen der Zeit waren aber nicht die einzigen. Denn man sieht, dass sich auch Kanzleien an unteren Stufen der Regional- bzw. Lokalverwaltung sowohl weltlich als auch kirchlich entfalten begonnen.

Besonders sind jedoch die Städte, vornehmlich die königlichen, und ihre unterschiedliche Kanzleieinrichtungen hervorzuheben. Unter ihnen ragten freilich besonders die Prager Städte hervor, daneben auch die einzige Reichsstadt im Rahmen des Königreichs, nämlich Eger. Sie alle strebten, manchmal eigentlich unbewußt, nach Effektivität. Das heißt, dass die Benutzung verschiedener Hilfsmittel mehr oder weniger unausweichlich erschien. Mit anderen Worten bedeutet das, dass das breite Aufkommen von heimischen Formelbüchern im 14. Jh. an sich nicht lange warten ließ, obwohl das erhaltene Material, besonders an unteren Verwaltungsebenen, relativ, ja absolut spärlich und darüber hinaus sehr verstreut erhalten ist. Jedoch eben deshalb ist diese Problematik so verlockend, wobei sie zugleich imstande ist, manches Wichtige zur tieferen Kenntnis der Zeit beizusteuern.

II. Gang der Forschung

Die Formelbuchstudien bzw. -editionen, die das 14. Jh. betreffen, haben in Böhmen lange Tradition schon ab 18. Jh. Als markanteste Persönlichkeiten dieser Anfänge gelten Franz Martin Pelzel (1734-1801)14 und Franz (František) Palacký (1798-1876), dessen Studien auch in der internationalen Forschung verdientermaßen entsprechendes Echo fanden15. Als Blütezeit der bohemikalen Formelbücherforschung kann man jedoch die letzten Jahrzehnte des 19. Jh. registrieren. Die Hauptverdienste sind mit Recht dem Skriptor der damaligen Prager Universitätsbibliothek (heutige Nationalbibliothek) Ferdinand Tadra (1844-1910) zuzuschreiben16, während Jan B. Novák (1872-1933), der sich den Formelbücherstudien langzeitig widmen wollte. das Thema jedoch relativ bald aufgab17. Aber auch die deutsche Forschung hat dabei mitgespielt. Aus diesem Kreis seien wenigstens Jean Lulvès, Hans Kaiser18 bzw. die Konrad Burdachs Schule (besonders Paul Piur) mit ihren breit angelegten Arbeiten19 genannt.

Man kann freilich das zur Verfügung stehende Formelgutmaterial aus mehreren Aspekten analysieren. Zwei sind jedoch von grundlegender Bedeutung. Erstens kann man in mühsamer Arbeit für diese Zeit die einzelnen Formeln in den zuständigen Urkunden untereinander vergleichen, wobei leicht festgestellt werden kann, dass der individuelle Stil bzw. Diktat besonders in den großen, aber auch mittelgroßen Kanzleien allmählich definitiv verschwindet und durch einen Kanzleistil ersetzt wird. Das braucht nicht einfach so interpretiert werden, dass hier stets offizielle oder aber unoffizielle Unterlagen bzw. Vorlagen zur Verfügung stehen müssten, sondern ist das besonders auch der steigenden Intensität der Emission sowie der damit verbundenen Vereinfachung des Formulars zuzumuten.

Doch ist dieser Weg der „Präparierung“ von Urkunden nur allzu kompliziert und kommt lediglich zu bedingten Ergebnissen. Gewisse Ausnahme stellt z. B. die Pönformel für die Rechtsgeschichte. Denn es konnten auch Vorurkunden im Spiel sein, vornehmlich wohl in Form der Kanzleiregister, welche in die Hofkanzlei schon unter Johann von Luxemburg eingeführt und stets weiterhin geführt wurden, jedoch für die Luxemburger Zeit fast vollständig kaputt gingen. Jedoch auch der „Drill“, den man sich in Notarschulen aneignen wusste, konnte seine Rolle spielen.

Bedeutend ergebnisreicher ist natürlich ein anderer Weg, nämlich das direkte Studium des erhaltenen Formelbüchergutes und dessen Vergleich mit entsprechendem Originalmaterial bzw. anderen Formelbüchern. Da gelten natürlich die konkreten Formelbüchersammlungen bzw. ihre Teile als unmittelbarer Gegenstand des Studiums, da sie öfter zum konkreten Konzeptbeamten oder mindestens zur entsprechenden Kanzlei führen. Jedoch auch das, d. h. ihr Studium, kann nicht völlig den Diktatvergleich meiden, wobei besonders das Arengengut Aufmerksamkeit verdient.

Doch bevor man unmittelbar zum handschriftlichen Material übergeht, ist als gewisse quellenkundliche Ergänzung des sehr lückenhaft erhaltenen Materials auf eine ganz spezifische Quellengruppe hinzuweisen. Es ist die Kategorie der mittelalterlichen Bibliotheksverzeichnisse, die eine wichtige Rolle spielt. Denn eben sie ist imstande wenigstens andeutungsweise zu zeigen, bis inwieweit dieses Material die relativ engen Grenzen des pragmatischen Horizonts sprengen und zur allgemeineren Ausrüstung der mittelalterlichen Intellektuellen auch außerhalb der Kanzleiforschung werden könnte20. Dabei ist darüber hinaus auf die nicht zu unterschätzende Gattung des epistolographischen Gutes bzw. der Dictaminatraktate nicht zu vergessen, die mit dem Formulargut manchmal sehr eng verbunden waren. Das kann jedoch nicht Gegenstand unserer Bemerkungen sein21.

Jedoch zurück zu den Bücherverzeichnissen. Leider ist das böhmische Material dieser Kategorie mehr als bescheiden und vornehmlich sehr einseitig vertreten. Darüber hinaus gilt, dass solche Verzeichnisse lange nicht alle in konkreten Büchern erhaltenen Titel anführen mussten; so betrifft das besonders die Sammelhandschriften, oft mit vielen Werken, die manchmal nur den ersten bzw. wichtigsten Titel des Buches anführen. Dennoch verdienen sie kurze Erwähnung. Es ist nur eine winzige Zahl von Institutionen die Bibliotheken besaßen und zugleich heutzutage noch ihre mittelalterlichen Verzeichnisse, freilich von unterschiedlicher Qualität und Vollständigkeit, besitzen. Sie heißen: das Karlskolleg der Prager Universität, die Kathedralkapitel in Prag und Olmütz und von den klösterlichen Bibliotheken in relativer chronologischer Ordnung die Hohenfurter Zisterze, die Nimburger Dominikaner, die Břevnover Propstei in Braunau, die Benediktinerabtei in Opatowitz, das Prag-Kleinseitner Augustiner-Eremitenkloster beim hl. Thomas, die Augustiner-Chorherren zu Wittingau, die Zisterze in Plass und etliche Privatbibliotheken. Ihre Evidenzhilfsmittel der Zeit vor der hussitischen Revolution (also vor 1420)22 seien kurz aus unserer Sicht vorgestellt:

Als ältestes Verzeichnis gilt das der Hohenfurter Zisterzienserabtei in Südböhmen, das noch aus dem endenden 13. Jh. stammt und deshalb wohl überwiegend noch (und wohl auch nur) die Grundausstattung aus dem oberösterreichischen Wilheringer Mutterkloster evidiert. Wir finden hier etliche nicht näher identifizierbare Epistolare, die jedoch fremder Herkunft sein mussten und kaum konkreten Einfluss übten23.

Die Nimburger Dominikaner genügt es nur zu erwähnen, da ihr bescheidenes Verzeichnis schwer verletzt ist und kaum entziffert werden kann24.

Die ziemlich genauen Verzeichnisse der Prager Kapitelbibliothek (das älteste stammt schon aus dem Jahr 1354), bringen überraschend keine Anhaltspunkte für unsere Fragestellung25, obwohl in den heute erhaltenen Handschriften der Bibliothek verschiedene Texte dieses Charakters aufbewahrt werden, die dort so gut wie sicher zum guten Teil schon im Mittelalter lagen, darunter auch die Sammlung (die sog. Kleine sechsteilige Sammlung) des Petrus von Vinea.26. Ähnliches gilt auch über die Olmützer Verzeichnisse, die ab 1413 bezeugt sind27.

In der universitären Karlskollegbibliothek evidierte man um das Jahr 1370 folgende relevante fremde Titel, die nebeneinander in einem Bibliotheksfach lagen: Ordo nonus: Formularius literarum pape. Petrus de Vineis. Richardus de Pofis, Novus formularius penitenciarie pape und dictamina tribuni, also die des Cola di Rienzo28. Und was noch wichtiger ist: man findet Einfluss der Petrus de Vinea Sammlung nicht nur in den heimischen Formelsammlungen, sondern auch direkt im konkreten Urkundenmaterial der Hofkanzlei. Das berühmteste Beispiel bildet die Gründungsurkunde der Prager Universität, die nur erwähnet sei29.

Es ist interessant, dass die schmale Bibliothek der Brewnower Propstei in Braunau in Ostböhmen 1393 zwei nicht näher identifizierbare lateinische dictamina30 besaß. Schließlich seien noch die Plasser Zisterzienser mit der Summa dictaminum des Thomas von Capua und mit einer anonymen Summa dictaminum erwähnt31.

Im benediktinischen Opatowitz, bei Wittingauer Chorherren, Brewnower Benediktinern sowie bei den Kleinseitner Augustiner-Eremiten, die alle nicht nur relativ umfangreiche Bibliotheken innehatten, sondern auch ihre Verzeichnisse besaßen, finden wir kaum Spur nach Literatur dieser Art. Das deutet wohl an, dass die meisten kirchlichen Institutionen des Regularklerus´ meist – im Unterschied zur Universität und dem Kapitelklerus – kaum Interesse an diesem Gut aufwiesen, da es auch kaum brauchten und sich deshalb darum kaum gekümmert haben.

Ziemlich überraschend finden wir aber Formularbehelfe in den privaten Bibliotheken von Intellektuellen. Bekannt sind von ihnen drei: der älteste, jedoch undeutliche Beleg gar schon aus dem Jahre 1293. Damals wird nämlich im Testament des Rektors der Prager Altstädter Egidienkirche ein Band erwähnt, der solas epistolas enthielt32. Aus dem Besitz des berühmten streitbaren Scholastikers des Prager Domkapitels der zweiten Hälfte des 14. Jh. Adalbert Ranconis de Ericinio († 1388) stammt ein zweiter Beleg. Es handelt sich um Briefe des Petrus von Vinea und Peters von Blois, die Adalbert mit Sicherheit aus Frankreich nach Böhmen (es ist nicht zu entscheiden ob in Avignon bzw. in Paris, wo Adalbert an der Sorbonne im J. 1355 gar Rektor wurde, erworben) mitgebracht hat. Diese Handschrift ist auch durch ihre Geschicke interessant. Adalbert hat das Buch nämlich geliehen und musste es gerichtlich von einem Breslauer Kantor anfordern33. Vielleicht gehört in diesen Zusammenhang auch ein Buch aus der Bibliothek des Prager Generalvikars Adam von Nežetice († 1414), dessen Titel lautet liber diversorum processorum, sentenciarum et contractuum34.

Schließlich sei das Testament des Predigers an der Peterskirche in der Olmützer Vorstadt, einem gewissen Thomas vom J. 1428 (das höchstwahrscheinlich jedoch den Zustand vor dem J. 1420 widerspiegelt) erwähnt. Man spricht von einem Formelbuch aus der Kanzlei Karls IV., d. h. es handelte sich so gut wie sicher um die noch unten zu besprechende Summa cancellariae Caroli IV35.

Das Fazit ist also nicht eben üppig, was aber leicht aus der kargen Überlieferung zu erklären ist. Doch muss man erneut in Kauf nehmen, dass nur ganz winzige Überreste dieser mittelalterlichen Quellengattung erhalten sind, die darüber hinaus bis auf wenige, oben angeführte Ausnahmen, nicht die richtungweisenden Institutionen reflektierten. Anderseits sind diese Verzeichnisse – wieder bis auf Ausnahmen – nicht exakt und ausführlich genug, so dass manches Existierende in ihnen versteckt und unerkannt geblieben sein konnte. Doch sieht man, wie schon oben erwähnt, dass das Interesse an Formelsammlungentexten in kirchlichen Institutionen im Unterschied zu den Personen geistlichen Standes deutlich geringer war als bei den weltlichen.

Die Schicht der Notare, die öffentlichen inbegriffen36, war besonders an dieser Gattung interessiert. So ist vorauszusetzen, dass sich solche Behelfe im privaten Besitz dieser Leute relativ häufig befinden mussten. Wenn man von eventuellen Testamenten absieht, steht jedoch keine Überlieferung dieser Art zur Verfügung. Eine spezifische Stellung aber nimmt ein öffentlicher Notar aus westböhmischem Taus namens Johann Přimda ein, dessen Nachlass die Handschrift I 40-2 der Prager Kapitelbibliothek darstellt, der jedoch noch zum Schluss erwähnt wird.

III. Das erhaltene Formulargut der luxemburgischen Zentralverwaltung

Nun aber endlich zum eigenen, wirklich erhaltenen Formulargut! Die heutige Forschung hat relativ buntes, jedoch oft kaum entsprechend analysiertes, ja manchmal noch kaum geordnetes Material zur Verfügung. Dabei heißt es, dass was die Formelbücher betrifft, fast alle Ebenen von Verwaltungskategorien hier vertreten sind. Zwar manchmal buchstäblich nur symptomatisch, also nicht flächenhaft aber doch. Das Material ist nämlich nicht gleichmäßig verteilt, wobei sich die zur Verfügung stehende Überlieferung, manchmal undurchsichtlich, d. h. aus verschiedenen sozialen Niveaus durchdringt. Die Spuren sowohl der direkten als auch indirekten Vorlagen werden dabei meist völlig verwischt. Im Folgenden soll der vorläufige Versuch gemacht werden, die profilierten Sammlungen hierarchisch - wie oben angedeutet - geordnet, kurz zu charakterisieren.

Schon am Anfang ist zu sagen, dass man bei der Untersuchung einzelner Sammlungen nicht nur zu den diplomatischen, jedoch auch zu den kodikologischen Methoden greifen muss. Man arbeitet nämlich so gut wie kaum mit dem originalen Kanzleimaterial, sondern – bis auf Ausnahmen, die man eher vermutet als feststellt – mit der sekundären und jüngeren Überlieferung, die meist privaten Charakters ist. Die Provenienzen festzustellen wäre sehr wichtig, doch sind sie meist unrekonstruierbar37.

Zuerst zur luxemburgischen Hofkanzlei und zu den ihr nahen Hofeinrichtungen, die unter Karl und Wenzel (bis 1400, nachher griff er nur ganz selten in die Reichskompetenzen ein) auch Reichskompetenzen ausgeübt haben. Aus diesen allen drei nacheinander funktionierenden Kanzleien (Johanns von Luxemburg 1310-1346, Karls IV. 1346-1378, und Wenzels IV. 1378-1419) ist Formelbuchmaterial vorhanden. Dieses ist heutzutage freilich von unterschiedlicher Überlieferungsdichte, Bedeutung und Umfang greifbar. In Regierungszeit und Milieu des ersten böhmischen Luxemburgers ist ein Formelbuch erst relativ spät belegt. Ob das irgendwie mit der Konsolidierung des Kanzleiwesens Johanns unter dem Einfluss des jungen und dynamischen mährischen Markgrafen Karl (1330-1346), des späteren Karls IV., geschah, ist nicht zu entscheiden. Es handelt sich um den anonymen sog. Codex epistolaris Johannis regis. Er wurde ziemlich früh ediert38 und steht deshalb der heutigen Forschung leider nur in seiner ganz veralteten und wohl nicht ganz vollständigen Edition des codex unicus zur Verfügung, da die Handschrift, ursprünglich im Staatsarchiv Breslau, mindestens seit 1919 als verschollen gilt. Aus der Jacobis knappen Beschreibung geht jedoch hervor, dass es sich um ein Heft handelte, das nur diese Sammlung, die einer anonymen Hand zugeschrieben wird, enthält. Deshalb ist wohl anzunehmen, dass die Sammlung der königlichen Kanzlei nahe stehen konnte, obwohl sie nicht direkt als ein kanzleiinternes Heft gelten musste. Denn fast alle übrigen Formelbücher (jedoch mit Ausnahme der gleich zu besprechenden Summa Gerhardi und Gelnhausens Collectarius) befinden sich in literarischen Sammelhandschriften, in denen andere Formelsammlungen oder aber theologische bzw. sonst andere literarische Texte überwiegen, was heißt, dass ihre Abschriften eindeutig als „kanzleifern“ bezeichnet werden können.

Der Codex epistolaris enthält (nach Jacobis Information) insgesamt 226 Formeln, fast ausschließlich Briefe (202 Stück) in unterschiedlicher Vollständigkeit, jedoch bis auf Ausnahmen ohne Datierungen. Ihr Haupttenor waren die Finanzsachen, zwar meist, jedoch lange nicht allgemein, mit dem Königshof verbunden. Das heißt, dass dort auch viele Briefe vorkommen, die mit dem höfischen Umkreis in keinem Zusammenhang stehen, so dass nicht nur die Empfänger, sondern auch Aussteller reichlich variieren39. Das Material ist also sowohl provenienz- und pertinenzmäßig als auch inhaltlich sehr mannigfaltig, so dass jeder Versuch um dessen eindeutige Zuschreibung scheitern muss.

Damit hängt auch die weitere Beobachtung zusammen, nämlich welche Vorlagen zur Verfügung standen, bzw. stehen konnten. Sowohl Reinschriften (Kanzleieingang) als auch Konzepte (Kanzleiauslauf) sind hier vorauszusetzen, jedoch manchmal nicht genauer fassbar. Die Texte wurden manchmal zu bloßen Formeln, doch führen sie von Zeit zu Zeit auch Konkreta an, jedoch ohne Datierungen. So kann man mit gewisser Wahrscheinlichkeit voraussetzen, dass es sich um einen Arbeitsbehelf handelte, das sich ein Kanzleibeamte, ob des Herrschers um 1345 oder städtisch um dieselbe Zeit besorgte. Ob event. für spätere Schulzwecke zur Ausbildung der Notare aus dem Material ihm nahen Kanzleien, bleibt freilich offen.

Inhaltlich und formell steht dem Formelbuch Johanns die sog. Summa Gerhardi nahe, die ebenfalls aus den 40er Jahren des 14. Jhs. herrührt. Ihr Autor ist zwar dem Namen nach bekannt, doch ist er nicht näher einreihbar. Wir kennen nämlich keine Person der Zeit, die mit diesem Namen identifiziert werden könnte, obwohl es sich wahrscheinlich um einen der sonst anonymen unteren Beamten der Hofkanzlei, oder eher des Unterkämmereramtes gehandelt haben kann40. Jedoch auch hier befindet sich Verschiedenes was mit dem Umkreis des königlichen Hofes, ähnlich wie es im vorgehenden Formelbuch der Fall war, nichts gemeinsam hat. Deshalb ist auch hier nicht näher charakterisierbare Liaison mit dem Milieu der Prager Altstadt vorauszusetzen. Da die Schrift als zeitgenössisch gilt, kann sich wohl ebenfalls um originales Behelf handeln. Man kann sagen, dass sich hier die Situation des Codex epistolaris Johannis regis wiederholt.

Da dem Autor der Summa nicht nur das Hof-, sondern auch pragstädtisches Material direkt zur Verfügung stand, bedeutet das, dass auch im städtisch Prager Milieu direkt gewisse Unterlagen gesammelt wurden. Ob in Gestalt eines bescheidenen Formelbuches das Gerhard mit dem hofnahen Schrifttum zur neuen Einheit kompilierte oder in einer anderen Weise, steht dahin41. Wie eng der Gerhards Draht zur Kanzlei der Prager Altstadt war, ist nur zu vermuten. Dem Zweck nach stand diese Sammlung wohl dem des Codex epistolaris Johannis regis nahe und ist als Erzeugnis für privaten Nutzen des Inhabers zu betrachten. Und noch eine Nähe zum Breslauer verlorenen Kodex ist zu beobachten. Dort fast stets Briefe, hier fast ausschließlich Urkunden, in beiden Fällen stets lateinisch verfasst, obwohl um diese Zeit sich schon die deutsche Urkundensprache in böhmischen Kanzleien durchsetzen begann42. Beide Sammlungen schöpften eindeutig aus dem wirklich ausgestellten Material. Es beweisen zwar nur vereinzelte, jedoch überzeugende Belege der Originalüberlieferung, die nachgespürt werden können.

Eine wahre Explosion von Formelbüchern im Umkreis des Hofes bzw. eher von Handschriften der Summa cancellariae, die auch Summa cancellarii oder aber Cancellaria Caroli IV. bezeichnet wird, kann man in der oder um die Kanzlei Karls IV. registrieren43. Mehr als zwanzig Texthandschriften sind erhalten. Deshalb lohnt es sich diese Tatsache aus kodikologischer Sicht näher zu charakterisieren. Mehrere von diesen Handschriften stammen noch aus dem 14. Jahrhundert, jedoch stets aus der Zeit nach 1378 bzw. 1380 (Sterbejahr des Johann von Neumarkt, des Bischofs von Olmütz, der in der Funktion des Kanzleileiters und vornehmen Beraters des Kaisers funktionierte und der manchmal als „erster Protohumanist“ und am Hof als spiritus movens galt44). Inhaltlich handelt es sich um die amtliche Hofkanzleikorrespondenz, die sich freilich mit Johanns privatem Briefverkehr, jedoch zum Teil auch mit der Olmütz-bischöflichen Verwaltungsaktivität durchdringt 45.

Die Handschriftenreihe des 14,-15. Jahrhunderts, ja teilweise auch die aus der noch jüngeren Zeit der Texte der Summa spricht davon, dass das Werk lange Zeit als Inspiration beliebt war. Textlich heißt das, dass die Überlieferung dem Umfang nach variierte, ja stets irgendwie variieren musste, so dass weder das Stemma noch Redaktionen der Sammlung eindeutig rekonstruiert werden können. Bemerkenswert ist zugleich, dass die Handschriften in mehreren Bibliotheken sowohl des In- als auch Auslandes verstreut sind46. Und wie es scheint, handelt es sich dabei, mindestens mehrheitlich, um schon alte Provenienzen, die nicht nur in Mitteleuropa auftauchen, sondern schon im Mittelalter direkt auch z. B. in Schweden belegt sind47.

Das eben nur knapp Gesagte48 kann wohl folgendermaßen zusammengefasst werden: 1) die Sammlung hat sich lange Zeit großem Ansehen und breiter Verwendung als praktisches Hilfsmittel „Mitteleuropaweit“ erfreut. Die meisten bekannten Erstbesitzer der Sammlung waren Privatleute, so dass wirklich eine große und lange Wirkung vorauszusetzen ist und ihre Ausstrahlung weit über die Grenzen des Königreichs Böhmen anzunehmen ist. Konkretes ist freilich nur zu vermuten. 2) Sehr oft taucht diese Sammlung in enger Nachbarschaft mit anderen hochgeschätzten italienischen Sammlungen des 13. Jahrhunderts (Petrus de Vinea, Richard de Pofis), was zu vermuten erlaubt, dass es sich einerseits wirklich um praktisches und beliebtes, anderseits um theoretisches Hilfsmittel gehandelt hat.

Weitere Sammlung bzw. ihre zwei Redaktionen sind mit der eben besprochenen Summa kaum zu vergleichen, da sie nach heutiger Kenntnis keine nennenswerte Verbreitung erlebten. Es ist das das Werk des ehemaligen Registrators der Hofkanzlei Karls und nachher Stadtnotars Johann von Gelnhausen, der zum Ahasver der böhmisch-mährischen Kanzleien der zweiten Hälfte des 14. und Anfangs des 15. Jahrhunderts wurde. Das Werk ist unter dem Titel Collectarius perpetuarum formarum49 bekannt. Es gilt als Produkt der späten Privatinitiative des Autors, als er längst die Hofkanzlei Karls IV. verlassen hat. Es scheint, dass man dessen Itinerar wie folgt rekonstruieren kann: 1374 folgte er Johann von Neumarkt nach seinen Bischofssitz Olmütz als sein Kanzleibeamte und im gewissen Sinne auch Vertrauensmann. Doch kurz vor dem Tode des Bischofs siedelte er, schon unter der Schirmherrschaft des mährischen Markgrafen Jodok (1351/1375-1411) als Stadtnotar nach Brünn um. Seine Brünner Jahre dauerten bis irgendwann um oder kurz nach 1390. Dann wechselte er endgültig nach Iglau, wo er als Stadtnotar spätestens ab Anfang 1397 bezeugt ist. Seine Spur erlöscht dann dort im J. 140750.

Der Collectarius schöpft aus dem Schriftgut der Hofkanzlei Karls. Seine Genesis ist kompliziert und kaum zu entschlüsseln. Das Material, das den Registern Karls entnommen wurde, musste vor 1374 angesammelt worden sein. Ob schon damals ein formularartiges Hilfsmittel entstand, ist kaum zu beantworten, da mit Ausnahme der nicht ganz eindeutigen Formulierung in der Vorrede des Collectarius 51, sind dafür keine solche Indizien vorhanden. Die heute erhaltene Fassung entstand also vornehmlich aufgrund Gelnhausens eigener Unterlagen aus der Zeit seiner Registratorenstelle in der Hofkanzlei52, jedoch erst während seiner Brünner Tätigkeit, also irgendwann nach 1379. Stillschweigend wurden jedoch auch verschiedene Texte der Summa cancellariae benutzt, die ihm zur Verfügung stehen musste, was jedoch wegen seiner engen Kontakte mit dem Bischof gar vorausgesetzt werden muss53, ganz abgesehen davon, dass die Summa in der Kanzlei Karls, die als offizielles Hilfsmittel sicher frei zur Verfügung stehen musste.

Die erste Redaktion des Collectarius wurde dem mährischen Markgrafen Jodok (1375-1411) dediziert, die zweite dann dem österreichischen Herzog Albrecht III. (1348/1365-1395). Welche Gründe haben dazu Johann von Gelnhausen geführt , weiß man nicht. Doch ist die enge Freundschaft Jodoks mit Albrecht allzu gut bekannt, so dass die Vermittlungsrolle Jodoks nicht ausgeschlossen ist, ja sich direkt anbietet54. Der Hauptunterschied zwischen beiden Fassungen besteht darin, dass die ältere mährische Fassung einen theoretischen epistolographischen Anhang besitzt, der ausdrücklich an die tabule magistri Laurentii de composicione litterarum und practice tabule sive ferculum Romanorum ex conswetudine 55 fußt. Der Hinweis an Magister Lorenz ist zwar ganz allgemein formuliert, doch muβ es sich so gut wie sicher um Laurentius von Aquile(g)ia (Cividale dei Friuli) handeln, der mehrere Werke über die Briefkunst am Ende des 13. Jh. verfasst hat, dessen Gegenwart zwar in Böhmen im heute bekannten Material nicht belegt ist, jedoch aufgrund dieser Information als damals vorhanden gelten muss56. Diese Konstatierung macht uns darauf aufmerksam, dass Schlüsse ex silentio stets mit Zurückhaltung zu nehmen sind.

Trotz generationenlangem Interesse am Thema Formelbücher der Hofkanzlei Karls IV. wurde längst kaum letztes Wort gesagt. So kann hier nur illustrativ die Handschrift der Leipziger Universitätsbibliothek Nr. 1249 erwähnt werden, die ein noch nicht einreihbares Formelbuch Karls IV. Texte bringt57.

Über Karls Nachfolger Wenzel kann man sagen, eher vermuten, dass unter ihm die Unterlagen aus der Zeit seines Vater benutzt und mehrere ihre Texte in die damals aktuellen Behelfe übernommen wurden.58 Das war umso eher möglich, da seine Kanzlei fließend die Beamten der Vaters Verwaltung übernommen hat um sich erst im Laufe der Zeit zu profilieren. Die selbständigen Sammlungen aus Wenzels Zeit fanden also kein breiteres Echo59, vielleicht spielte hier auch die Ungunst der Zeit mit, da Wenzels Erbe – Sigismund – seine Kanzlei nicht zügig (mit Ausnahme von Registern) sondern nur etliche Beamte übernommen hat. Doch auch damals handelte sich noch ausschließlich um lateinische Texte, obwohl sonst die deutsche Sprache im ausgelieferten Material vorherrschend war.

Wenn man zum zentralen Amt des Königreichs Böhmen übergeht, so ist das zuständige Material des Landtafelamtes zwar vorauszusetzen, doch findet man eher zufällig nur verstreute bescheidene Textgruppen, da die ganze Registratur im J. 1541 während der verheerenden Feuerbrunst der Prager Burg zugrunde ging. So z. B. die tief in das späte 13. Jahrhundert reichenden lateinischen sog. Klageformeln, die durchgehend benutzt wurden und formelartige Unterlagen haben mussten60, was auch über die am Landgericht behandelten Rechtstitel vorauszusetzen ist. Ein wenig deutlicher sehen wir erst in der zweiten Hälfte des 14. Jh. dank einer Handschrift des 15. Jh. (man kann nämlich das diesbezügliche Material rückprojizieren), die spätestens seit dem17. Jh. der südböhmischen Zisterzienserabtei Goldenkron angehört hat (und jetzt in der Prager Nationalbibliothek aufbewahrt wird). Man findet dort nämlich die Formae litterarum apud tabulas confici solitarum, Formae querelarum oder Formae literarum judicialium, die am Landgericht obligatorisch waren. Sie wurden schon zum guten Teil auch tschechisch konzipiert, während das ganze bisher besprochene Material stets lateinisch verfasst ist61. Ob die Spärlichkeit der Quellen Folge der Katastrophe der Prager Burg im J. 1541 ist, oder deshalb, dass die Einträge relativ stereotyp und die Formularunterlagen nicht zwingend nötig waren, ist zwar schwer zu entscheiden, doch neige ich eher zur ersten Möglichkeit.

IV. Geistliche Institutionen

Es ist aber zu anderen schreiblustigen Rechtsebenen zu übergehen. Zuerst zu der zweitältesten, nämlich kirchlichen. In diesem Bereich gehört die vorrangige Stellung den Kanzleien der Prager Bischöfe. Man sieht, dass hier die přemyslidische Tradition62 eine würdige Fortsetzung bekam. Zuerst ist die Adaptation der Formelsammlung des Prager Bischofs Thobias von Bechin (1279-1296) in der Kanzlei des Bischofs Johann IV. (es handelte sich um Johann IV. von Dražice, 1301-1343) anzuführen. Eine Handschrift der Thobias´ Sammlung (die natürlich ältere Wurzeln hat), wurde in der Weise adaptiert, dass die Initiale Th(obias) mit J(ohannes) ersetzt wurde, ohne sonst etwas zu ändern. Die institutionelle Kontinuität ist hier auf der Hand63.

Johanns Nachfolger Ernst von Pardubitz aber knüpfte an diese Tradition nicht an, da sie schon nicht mehr den neuen Verhältnissen entsprach. Die neuen Verhältnisse (Erhöhung Prags im J. 1344 zum Erzbistum und damit zusammenhängende Reorganisation der Diözesanverwaltung sowie vertiefte Fäden zum Papsttum) waren anspruchsvoller als vorher. Mit anderen Worten heißt das, dass man damals auch zu moderneren und komplexeren Hilfsmitteln greifen musste und auch gegriffen hat. Deshalb entstand die sog. Cancellaria Arnesti, die ein exemplarisches und systematisches Kanzleihilfsmittel darstellt64. Das heißt, dass die Sammlung strikt und systematisch in einzelne kirchenrechtliche Verfügungen gegliedert wurde, wobei stets mehrere Varianten konkreter Formulierungen mit gleichem Rechtsinhalt angeboten wurden, oft gar mit konkreten Namensnennungen. jedoch stets ohne welcherlei Datierungsangaben. Wenn sich in ziemlich wenigen Einzelfällen doch um Texte fremder Aussteller handelte, ist es stets die Prager Diözesanzentrale, die irgendwie inhaltlich involviert worden war.

Es überrascht jedoch, dass diese Sammlung nur in einem einzigen Exemplar erhalten ist, obwohl aus der (höchst wahrscheinlichen) Nichtexistenz der Formelsammlungen Ernsts Nachfolger deutlich hervorgeht, dass die Cancellaria Arnesti auch seinen Nachfolgern gute Dienste leisten konnte. Die Handschrift gilt als zeitgenössisch, spätestens aus der Zeit der unmittelbaren Ernsts Nachfolger (am Rücken die Jahreszahl 1386), so dass man annehmen kann, dass es sich wohl um ein Kanzleibehelf im wahren Sinne des Wortes handelte65. Selbständige Formelbücher Ernsts Nachfolger sind nicht zu eruieren, waren aber wohl kaum nötig. Das Epistolar Johanns von Jenstein ist privates Gut des zweiten Nachfolgers von Ernst und gehört nicht in diesen Zusammenhang66.

Aber auch bei anderen gerichtlichen Stellen der kirchlichen Verwaltung findet man verschiedene Bruchstücke der damals existierenden Hilfsmittel. Es sei nur auf das Fragment des Formulars des Prager bischöflichen Offizialats der Zeit Johanns IV. von Draschitz (+1343) hingewiesen67. Dabei ist ein bisschen überraschend, dass man auch Existenz von Formelsammlungen der Ordensgeistlichkeit nicht nur voraussetzen, sondern auch beweisen kann. Als pars pro toto genüge nur der Hinweis auf ein wohl ziemlich unbedeutendes südmährisches Minoritenkloster in Znaim, das entdeckt und identifiziert wurde68.

V. Städte, Adel und öffentliches Notariat

Auch beide noch übrig gebliebene Sozialschichten spielten mit. Es sind die Städte bzw. ihre Kanzleien, die im Laufe eben des 14. Jh. eine stürmische Entfaltung erlebten und die des Adels. denen noch das öffentliche Notariat zugezählt werden muss. Während im Bereich des Adels eigentlich nur die Rosenberger, die das wichtigste Adelsgeschlecht im Lande waren, mit gewisser Zurückhaltung, zu erwähnen sind69, wissen wir über die städtischen Kanzleien besser Bescheid, obwohl auch hier das Meiste unabwendbar verloren gegangen ist.

Vier Städte seien vorgestellt. Am frühesten, nämlich schon in der ersten Hälfte des 14. Jh., finden wir – ein wenig überraschend – ein Formelbuch im oberschlesischen Troppau „im Betrieb“. Es beinhaltet mehr als 500 Formeln, die sich in fast dreißig Gruppen gliedern70. Der Stoff ist in der Sammlung sehr konzise geordnet, wobei die Stadt stets als Aussteller vorkommt71, der Empfängerkreis jedoch sehr breit konzipiert ist. Von innerstädtischer Korrespondenz bis zu den Texten an geistliche sowie weltliche gesellschaftliche Spitzen europaweit. Da das konkrete urkundliche Material aber mehr als spärlich ist, sind nähere Forschungen in dieser Richtung kaum möglich.

Besonders wichtig – da mit dem Namen des berühmten humanistischen Dichters Johann von Saaz (auch von Tepl bzw. Schüttwa) und städtischen Notars eng verknüpft – sind zwei Saazer Formelsammlungen aus dem Ende des 14. Jh., die hier nur zu erwähnen sind. Obwohl längst bekannt und knapp beschrieben, doch harren sie immer einer tieferen Bearbeitung, die jedoch reichhaltigen Gewinn verspricht72.

Es wäre überraschend, wenn das Haupt der Böhmischen Krone, die Prager Altstadt, hier nichts beisteuern könnte. Und wirklich. Man besitzt eine ziemlich breit angelegte Sammlung aus der Zeit um 140073, die zu dem privat-, weniger öffentlichrechtlichen Bereich der Stadt auch verschiedene stadtfremde, heute kaum im Prager Zusammenhang erklärbare Einzelheiten aufweist. Einerseits handelt es sich um 79 Formeln, die schwankend bloße Formeln sind, verschiedentlich jedoch Namen bzw. Daten aufweisen, die aber nie konkrete Vorlage zu rekonstruieren erlauben. Dieses großenteils ungeordnete Material bringt auch stadtfremdes Gut. Darüber, dass es im praktischen Kanzleigebrauch war, zeugt das der Sammlung vorangestellte Register. Aber es existierte dort noch ein anderer Teil, von dem nur Titeleien von 65 paarweisen Texten erhalten sind. Im ersten ist stets die an den Rat adressierte Anfrage, der zweite dann bietet diesbezügliche Antwort an74.

Obwohl sich die Handschrift in der Bibliothek der südböhmischen Zisterzienserabtei Hohenfurt befindet, scheint es, dass die Vorlage irgendwie direkt aus der altstädtischen Kanzlei stammt. Auf welchem Wege jedoch diese Sammlung in die erhaltene Sammelhandschrift eingegangen ist, weiß man nicht. Die Handschrift gilt als zeitgenössisch – es handelt sich um die Zeit um 1400 oder kurz nachher – und enthält ein wenig überraschend einleitend die Lebensgeschichte der Jungfrau Maria. Bis zum gewissen Grad gehört in diesen Zusammenhang auch die Formelsammlung heute im Staatsarchiv in Wittingau75, die neben Formeln der Prager Neustadt auch Material aus anderen Bereichen beinhaltet, wohl auch bloße dictamina. Übrigens liegt manches aus dem städtischen Bereich sicher noch in verschiedenen Stadtbüchern, jedoch auch anderswo, verborgen.

Nur bis zum gewissen Grad gehört hierher die berühmte und historisch wichtige schon oben erwähnte sog. Přimda-Handschrift der Prager Kapitelbibliothek76. Ihr Autor war ein in Taus fungierender öffentlicher Notar und wohl auch Stadtschreiber, der sich nicht nur eine aktuelle Formelsammlung (Formularius... in quo continentur diverse cancellarie), sondern auch eine ältere italienische Sammlung besorgte, nämlich die des Johann von Bologna. Doch gilt es als Ironie, dass sie zwar verschiedentlich und oft benutzt wurde und wird, jedoch noch nicht systematisch erforscht wurde.

Eine äußerst wichtige Rolle im öffentlichen Rechtsverfahren spielte auch die Institution des öffentlichen Notariats, das eben in dem luxemburgischen 14. Jahrhundert einen stürmischen Aufstieg erlebte und so gut wie in allen Rechtsebenen tätig (freilich mit unterschiedlicher Intensität) war. Formelbücher sind dort „tägliches Brot“ gewesen77.

In dieser knappen Übersicht konnten zwar alle Bereiche des öffentlichen Lebens präsentiert werden, in denen die Nutzung des Formelgutes bezeugt ist, doch existiert noch eine Menge von weniger ausgeprägten und informellen Formelsammlungen bzw. Gruppen von Formeln, die noch nicht genauer erforscht wurden und deshalb deren konkrete Zuweisung noch nicht möglich ist. Das muss als Aufgabe künftiger Forschung gelten. Auch was die Konkretisierung der Datierungen bzw. Nennungen von Personen und anderen Namen in den einzelnen Belegen betrifft, ist die Skala umfassend. Von bloßen Formeln bis zur fast vollen textuellen „Ausrüstung“.

Über die Existenz des fremden, vornehmlich italienischen Formelbüchergut im böhmischen Besitz der luxemburgischen Zeit weiß man vorläufig nur rahmenweise Bescheid. Bis auf die oben erwähnten Ausnahmen wird diese Existenz zwar registriert, aber die konkrete praktische Einflussnahme auf das heimische diplomatische Gut wird kaum erforscht. Auch ist nicht zu vergessen, dass sich manche Sammlungen ganz selbstverständlich innerhalb des literarischen Gutes befinden, was von ihrer sekundären Funktion zeugt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass das 14. und erste zwei Jahrzehnte des 15. Jh. im luxemburgischen Böhmen als sui generis „goldenes Jahrhundert“ der Verbreitung von Formelsammlungen zu bezeichnen ist. Dazu ist noch zu sagen, dass bei der Musterung dieses Gutes nur spärlich theoretische Anweisungen antrifft. Dagegen sind diese Sammlungen nicht selten von verschiedenen Verzeichnissen von Adressen begleitet worden, was wohl heißt, dass dazu die einfache Kanzleipraxis geführt hat.

Dass Verschiedenes noch in Form von kleinen Textgruppen bzw. auch als Einzelheiten an oft kaum denkbaren Stellen im kodikologischen Material verstreut zu finden ist, versteht sich von selbst. Es heißt also: wir sind hier noch lange nicht am Ende der Forschung, eben umgekehrt. Bestenfalls in ihrer Mitte. Denn es handelt sich um einen Langlauf mit mehreren, meist kaum zu erwartenden Hindernissen, wie darauf eingangs hingewiesen wurde. Es ist aber auch zu hoffen, dass man in dieser Quellengattung noch neue Informationen findet. Sowohl zur allgemeinen Geschichte, jedoch auch über die Schriftkultur als solche.

Ganz zum Schluss soll auf eine numismatisch-historische Studie aufmerksam gemacht werden, die durch Interpretation und Kombination verschiedener Formelbücher bzw. ihrer Formeln versucht zu relevanten historischen Schlüssen zu kommen. Das ist jedoch nur ein kleines Beispiel78. Gründliche Forschungen und Ergebnisse sind noch zu erwarten.


* . Um die tschechisch verfasste Literatur dem Leser mindestens ein wenig näher zu bringen, füge ich dort, wo es mir nötig schien, in eckigen [ ] Klammern deutsche Titelübersetzung bei.

1 . Ich habe mich zur diesen Problematik verschiedentlich und mehrmals geäußert, vgl. das diesbezügliche Verzeichnis in: Ivan Hlaváček, Höfe, Residenzen, Itinerare, Praha 2011, S. 13ff. Darüber hinaus handelt es sich um zwei Miszellen: Kancelářská písemná kultura doby Karlovy v českém státě. Několik poznámek [Schriftliche Kanzleikultur der Zeit Karls IV. im böhmischen Staat], in: Archivní časopis 29, 1979, S. 9-20 und Předpoklady a projevy kvantitativního a kvalitativního nárůstu úředních písemností v Čechách doby lucemburské [Voraussetzungen und Produkte des quantitativen und qualitativen Wachstums im luxemburgischen Böhmen], in: Piśmiennictwo Czech i Polski w średniowieczu i we wczesnej epoce nowoźytnej, hg. von Antoni Barciak, Katowice 2006, S. 179-190.

2 Nur die Evidenz der besiegelten Urkunden durch die Altstädter Prager Stadtkanzlei, die sich für etliche Jahre der ersten Hälfte des 14. Jh. im ältesten Altprager Stadtbuch erhalten hat, zählt mehrere Hunderte von Privaturkunden für einzelne Lustren auf. Vgl. jetzt Hana Pátková in Zusammenarbeit mit Věra Smolová und Aleš Pořízka (ed.), Liber vetustissimus Antiquae civitatis Pragensis 1310-15518 (Documenta Pragensia - Monographia 25), Praha 2011, Übersicht S. 55f. mit Hinweis an die diesbezügliche Quellenstelle.
3 Diesem Thema kann hier nicht Aufmerksamkeit gewidmet werden, vgl. nur Hana Pátková, Česká středověká paleografie [Böhmische mittelalterliche Paläographie], České Budějovice 20142, S. 113 ff., besonders dann 133ff.
4 Da ist nur allgemein auf den bahnbrechenden Aufsatz von Hans Patze hinzuweisen: Neue Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert, in: (Vorträge und Forschungen 13), Sigmaringen 1970, S. 9-64.
5 S. Ivan Hlaváček, Knihy a knihovny v českém středověku [Bücher und Bibliotheken im böhmischen Mittelalter], Praha 2005, S. 298. Über diese Sammlung im breiten Kontext vgl. Benoît Grévin, Rhétorique du pouvoir médiéval. Les lettres de Pierre de la Vigne et la formation du langage politique européen, xiiie -xve siècle (Bibliothèque de l’École française de Rome, 339) Rome 2008.
6 Es existiert keine zusammenfassende Geschichte der luxemburgischen Hofkanzlei, doch mehrere Spezialuntersuchungen sind vorhanden, an die nur allgemein verwiesen werden kann: Ivan Hlaváček in: Ivan Hlaváček – Jaroslav Kašpar – Rostislav Nový, Vademecum pomocných věd historických [Vademecum der historischen Hilfswissenschaften], Praha 20024 , S. 275f. Leider ist die großangelegte Habilschrift von Peter Moraw (auch) über die luxemburgische Kanzlei nur im Manuskript geblieben und deshalb kann nur auf seine knappe Kanzleigeschichte Karls hingewiesen werden: Grundzüge einer Kanzleigeschichte Kaiser Karls IV., in: Zeitschrift für historische Forschung 12, 1985, S. 11-42.
7 Vgl. nur Hanns Wohlgemuth, Das Urkundenwesen des deutschen Reichshofgerichts 1273-1378 (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 1) Köln-Wien,1973.
8 Darüber Tomáš Baletka, Dvůr, rezidence a kancelář moravského markraběte Jošta (1375-1411) [Hof, Residenz und Kanzlei des mährischen Markgrafen Jodok], in: Sborník archivních prací [künftig SAP] 46, 1996, S. 259-536. Die ihr vorübergehend vorgehende Kanzlei der přemyslidischen Markgrafen braucht nicht reflektiert werden.
9 Wegen totaler Vernichtung durch Brand der Prager Burg 1541 stehen mit einziger Ausnahme aus dem Mittelalter nur abschriftliche Einzelheiten außerhalb des Amtes verwahrt, zur Verfügung.
10 Dazu besonders Libor Jan, Vznik zemského soudu a správa středověké Moravy [Die Entstehung des Landgerichtes und Verwaltung des mittelalterlichen Mährens], Brno 2000, besonders S. 152f.
11 Vgl. meine letzte Zusammenfassung der Problematik: Die böhmischen Landtafeln als Produkt der höchsten Landesgerichtsbarkeit im Mittelalter, in: La diplomatica dei documenti giudiziari (dai placiti agli acta, secc. XII-XV), Commission Internationale de Diplomatique - X Congresso Internazionale - Bologna 2001, Roma, 2004, S. 79-97.
12 Darüber die grundlegende Arbeit von Jiří Kejř, Počátky dvorského soudu [Die Anfänge des Hofgerichtes], Rozpravy ČSAV, Reihe der Sozialwissenschften,66-1, Praha 1954.
13 . Neuerdings zusammenfassend Zdeňka Hledíková, Arnošt z Pardubic. Arcibiskup, zakladatel, rádce [Ernst von Pardubitz, Erzbischof, Gründer, Rat], Praha 2008, S. 103ff. mit älterer Literatur, wo besonders ihre eigenen Studien dominieren.
14 Es handelt sich freilich vornehmlich um Beilagen, die er aus den Formelbüchern beider Herrscher in beiden seinen Luxemburgerbiographien: über Karl IV. (Dresden 1783) und über Wenzel IV. (Prag 1788-1790) aus der Summa cancellariae Karls und der sog. Cancellaria regis Venceslai ausgewählt hat.
15 Da ist das zweibändige Werk František Palackýs auch im allgemeinen Kontext bis heutzutage grundlegend, obwohl dessen historische Gliederung der Formelsammlungen und editorisch subjektive, aber kenntnisreiche Auslese aus diplomatischer Sicht nicht eben allzu plausibel erscheint. Es handelt sich um seine: Über Formelbücher zunächst in Bezug auf böhmische Geschichte, Prag ,1842 und 1847 (ursprünglich in den Abhandlungen der k. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften V-2 und V-5). Auf Palackýs Einfluss an die gesamte Formelbücherforschung wies nachdrücklich Ferdinand Tadra hin, Formuláře středověké, důležitý pramen historický [Mittelalterliche Formelbücher, wichtige historische Quelle, in: Památník na oslavu stých narozenin Františka Palackého, Praha 1898, S. 263-268.
16 Vgl. darüber Ivan Hlaváček, Český historik Ferdinand Tadra [Der tschechische Historiker F. T.], ursprünglich 1980 erschienen, jetzt nachgedruckt in: Ivan Hlaváček, O mých předchůdcích a současnících, Praha 2011, S. 203ff., wo seine Editionen aufgezählt wurden, die jedoch das Horizont der Hofkanzlei überschreiten, da sie ebenfalls den Hilfsmitteln anderer Kanzleien, vornehmlich jedoch der des Prager Erzbischofs gelten.
17 Vgl. Václav Vojtíšek, Jan Bedřich Novák, Praha 1934.
18 Es handelt sich vornehmlich um seine gleichnamigen Bücher, die einerseits eine Analyse und anderseits die Edition dieses Werkes bringen: Der Collectarius perpetuarum formarum des Johann von Gelnhausen, Strassburg 1898 bzw. Collectarius perpetuarum formarum des Johann von Gelnhausen, Innsbruck 1900. Die Titeleien (nicht der Inhalt!) unterscheiden sich wirklich nur in dem fehlenden oder vorkommenden grammatischen Glied im Titel!
19 Etliche Bände im Rahmen der Reihe Vom Mittelalter zur Reformation.
20 Ivan Hlaváček, Středověké soupisy knih a knihoven v českých zemích [Mittelalterliche Verzeichnisse der Bücher und Bibliotheken in den böhmischen Ländern], Praha 1965.
21 In der Luxemburgerzeit ist das besonders das Werk des Mag. Dybinus. Vgl. darüber Karel Doskočil, Mistr Dybin, rétor doby Karlovy, in: Zprávy Českého zemského archivu 11, (1948), auch Sonderdruck. Über theoretische Anweisungen zum Briefschreiben, die meist mit der Universität zusammenhingen, schrieb besonders Martin aus Pilsen, der 1372 Magister artium wurde und ein kleines Traktat De epistola missili verfasste. Vgl. Josef Tříška, Literární činnost předhusitské university, Praha 1967, S. 33ff. und 39. Bei Pavel Spunar, Repertorium auctorum Bohemorum provectum idearum post universitatem Pragensem conditam illustrans, Wratislaviae etc. 1985 kommt nicht vor. Über den theoretischen Anhang im Collectarius Johann Gelnhausens vgl. noch unten Anm. 67.
22 Im folgenden werden die Nummern des in der Anm. 20 zit. Kataloges zitiert.
23 Vgl. I. Hlaváček, Středověké soupisy (wie Anm. 20), Nr. 189.
24 Vgl. I. Hlaváček, Knihy a knihovny (wie Anm. 5), S. 130-135. Etliche Druckfehler in der Edition (S. 132) sind zu verbessern.
25 Vgl. I. Hlaváček, Středověké soupisy (wie Anm. 20), Nrr. 92ff.
26 Diese Petrus de Vinea Sammlung ist in einer ziemlich alten Handschrift erhalten, s. Hans Martin Schaller unter Mitarbeit von Bernhard Vogel, Handschriftenverzeichnis zur Briefsammlung des Petrus de Vinea (= Hilfsmittel der MGH 18), Hannover 2002, Nr. 182.
27 Vgl. I. Hlaváček, Středověké soupisy (wie Anm. 20), Nrr. 77-79.
28 Vgl. Ivan Hlaváček, Z knižní kultury doby Karla IV. a Václava IV. v českých zemích [Aus der Bücherliteratur der Zeiten Karls IV. und Wenzels IV. In den böhmischen Ländern], in: Ders., Knihy a knihovny (wie Anm. 5), S. 298. Wohl nicht mit dem Ex., das dem Prager Magister Simon von Rokycany (der 1407 in Prag Bakalar wurde) angehörte, identisch. Vgl. Schaller, wie Anm. 26, Nr. 183. Sonst sind in dem heutigen Bestand der sich in der Tschechischen Nationalbibliothek befindet, noch zwei Handschriften vorhanden, die wenigstens z. T. mit den Universitätskollegienbibliotheken zusammenhängen (Schaller, Nr. 184 und 185). Es gibt auch zwei weitere durchschnittliche Kollegien der Prager Universität, die Bücherverzeichnisse haben, die zum guten Tei vorhussitisches Gut evidieren, wo auch Formularartiges vorkommt: vgl. Catalogi librorum vetustissimi Univerzitatis Pragensis (Corpus Christianorum, Continuatio mediaevalis 271), hg. von Zuzana Silagiová und František Šmahel, Turnhout 2015, S. 207.
29 Über die diesbezügliche „Entdeckungsgeschichte“ vgl. bei Anton Blaschka, Das Prager Universitätsprivileg Karls IV, Eine Untersuchung zur lateinischen Kunstprosa des Mittelalters, in: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 3 1934, S. 57ff., der an die älteren Arbeiten von Vojtěch J. Nováček, Prameny zakládací listiny university pražské vydané Karlem IV. dne 7. dubna 1348 [Die Quellen der Gründungsurkunde der Prager Universität von Karl IV.], in: Časopis Českého musea 64 (1890), S. 226-238 (auf Grund des Hinweises von Heinrich Denifle) gezeigt. Solche Belege ließen sich leicht vermehren. Dazu ist noch die Sonde Hans Kaisers, Zu den Quellen der Summa cancellariae Caroli IV., in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 25 1900, S. 217-219, symptomatisch.
30 Vgl. I. Hlaváček, Středověké soupisy (wie Anm. 20) Nr. 5.
31 Das Verzeichnis, das jedoch nur einen Bibliotheksteil reflektiert, stammt zwar aus dem J. 1441, spiegelt jedenfalls die vorhussitischen Verhältnisse wider. Zur Summa dictaminum des Thomas von Capua vgl. H. M. Schaller in: Lexikon des Mittelalters 8, München 1997, Sp. 714. Den weiteren Titel bildet eine anonyme Summa dictaminum. Vgl. die Edition bei Jiří Pražák, Plaská knihovna v době husitské [Die Bibliothek des Klosters Plass in der vorhussitischen Zeit], in: Jiří Pražák, Výbor kodikologických a paleografických rozprav a studií, Praha, 2006 (ursprünglich 1963), S. 64 und 66 (Nr. 6 und 34), der das anonyme Werk dem Petrus de Riga zuschreibt, sowie I. Hlaváček, Středověké soupisy (wie Anm. 20) Nr. 88.
32 Vgl. Jindřich Šebánek, Testamenty našich nižších duchovních feudálů do roku 1310 [Testamente unserer niedrigeren geistlichen Feudalen], in: Sborník prací Filozofické fakulty Brněnské univerzity Reihe E, Bd. 10 (1965), S. 296.
33 Vgl. I. Hlaváček, Studie k dějinám knihoven v českém státě v době předhusitské I. Některé knihovny soukromé [Studien zur Geschichte der Bibliotheken im Böhmischen Staat in der vorhussitischen Zeit I. Etliche Privatbibliotheken], Nachdruck in: Idem, Knihy a knihovny… (wie Anm. 5, ursprünglich 1965), S. 221, und Soudní akta konsistoře pražské [Acta judiciaria dioecesis Pragensis] 1, hg. von Ferdinand Tadra, Praha 1893, S. 300f. Nr. 338.
34 Antonius Podlaha, Series praepositorum, decanorum, archidiaconorum… s. metropolitanae ecclesiae Pragensis, Pragae 1912, S. 72.
35 . Vgl. I. Hlaváček, Středověké soupisy (wie Anm. 20), Nr. 80. Sie heißt «Summa cancellarii imperatoris». In der dort zit. Edition von Miroslav Flodr durch Versehen «cancellarie imperatorum».
36 . Vgl. Josef Nuhlíček, Veřejní notáři v českých městech, zvláště v městech pražských až do husitské revoluce [Die öffentlichen Notare in den böhmischen , besonders den Prager Städten bis zur Zeit der hussitischen Revolution]. K vydání připravili Ivan Hlaváček a Markéta Marková, Praha, 20112, besonders S. 112-116. Dort auch das Verzeichnis der neuen Literatur (S. 371ff.), zu der noch der jüngst erschienene Band Dějiny notářství v českých zemích [Geschichte des Notariats in den böhmischen Ländern], hg. von Stanislav Balík, Praha 2014, anzuführen ist, besonders der Beitrag von Marie Bláhová.
37 Zu allen diesen Informationen muss stets die bahnbrechende Arbeit von Franz Palacký, Über Formelbücher (wie Anm. 15), zugezogen werden, der aus den meisten hier genannten Handschriften das aus seiner Sicht das historisch Interessanteste herausgab, jedoch noch nicht mit Rücksicht auf die diplomatischen Konnotationen. Auch seine Kategorisierung der einzelnen Sammlungen folgt bloß die Faktographie von Einzelformeln, so dass manchmal in diesen Sammlungen zusammenhängende Texte abgesondert wurden. Das gilt freilich nicht als Kritik, sondern als Konstatierung.
38 Von Theodor Jacobi, Codex epistolaris Johannis regis Bohemiae, Berlin 1841. In der Literatur wurde sie genauer nur von Antonín Haas, Codex epistolaris Johannis regis, in: Časopis Archivní školy 13-14 1935-1936, (ersch. 1938), S. 121-142, untersucht, dessen Schlüsse aber mit Abstand zu nehmen sind.
39 Ihre Gesamtcharakteristik bietet A. Haas, Codex… (wie Anm. 38), S. 122f. Gut ein Fünftel der Stücke nennt als Aussteller den König, knapp 10 % seine Söhne, etliches die Gattinnen des Herrschers, jedoch viel bleibt für das städtische Material übrig.
40 Diese Sammlung wurde von Ferdinand Tadra, Summa Gerhardi. Ein Formelbuch aus der Zeit des Königs Johann von Böhmen, Wien 1882 (auch in AöG 63, 2. Teil) ediert, die jedoch manches übrig läßt. Die Analyse auch bei A. Haas, wie Anm. 38, S. 136ff.
41 Über weitere Schicksale der Handschrift ist nur soviel bekannt, dass sie in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts einem gewissen Jaxo angehört hat. Nun stehen leider all zu vielle Jaxones zur Verfügung. Tadra erwähnt einen Jacobus aus der Kanzlei Wenzels IV. als möglichen Nachbesitzer der Handschrift, doch ist das als eine nur sehr unsichere Vermutung zu betrachten. Deren Weg in die Prager Universitätsbibliothek (jetzige Nationalbiblothek) über die alte Jesuitenbibliothek, die die Fonds der mittelalterlichen Kollegienbibliotheken der Prager Universität flächenweise übernahm, wäre freilich plausibel. Vgl. auch Ivan Hlaváček, Das Urkunden- und Kanzleiwesen des böhmischen und römischen Königs Wenzel (IV.) 1376-1419 (Schriften der MGH 23), Stuttgart 1970, S. 213ff. und 221. Über diese Person hoffe ich eine kleine Miszelle anzubieten.
42 Vgl. neulich Ivan Hlaváček, Jazyk v česko-moravských městských kancelářích v době předhusitské. Vybrané příklady [Die Sprache in den böhmisch-mährischen Städten], in: SAP 63, 2013, S. 235-302.
43 . Von Ferdinand Tadra, Summa cancellariae (Cancellaria Caroli IV.), Praha, 1895. Wichtig ist auch Hans Kaisers Nachweis, dass diese Sammlung direkt aus dem Formelbuch des Petrus von Vinea geschöpft hat, die also in der Kanzlei Karls vorhanden sein musste. Vgl. seinen Aufsatz Zu den Quellen der Summa cancellariae Caroli IV. in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 25 1900, S. 217-219.
44 Über ihn neulich I. Hlaváček, Knihy a knihovny… (wie Anm. 5), besonders S. 283-291 und Marie Bláhová, Lux Romana v díle Jana ze Středy [Lux Romana im Werk des Johanes von Neumarkt], in: ,Lux Romana w Europie środkowej, Katowice-Zabrze 2001, S. 76-88.
45 Sonst kann man an die Schweidnitzer Handschrift mit den Schriftstücken Johanns als auf ein gewisses Nebenprodukt dieser Aktivitäten hinweisen: Emil Schieche, Schweidnitzer Formularsammlung Johanns von Neumarkt, in: Zeitschrift für schlesische Geschichte 61 1927, S. 312-360. Darüber hinaus ist besonders an Paul Piurs Edition seiner Korrespondenz hinzuweisen (= Johanns von Neumarkt Briefe, Vom Mittelalter zur Reformation 8), Berlin 1937.
46 Zum Verzeichnis vgl. Tadra, S. VIII-XXI. Bei seiner Nr. 1 ist die moderne Provenienz zu verbessern, da es sich dabei nicht um das Prager Kapitelarchiv, sondern um die Prager Kapitelbibliothek handelt. Die Handschrift die sign. I XXVI trägt, ist auf Pergament geschrieben. Vgl. Antonín Podlaha, Soupis rukopisů knihovny kapitoly pražské [Katalog der Handschriften der Bibliothek des Prager Metropolitankapitels] 2, Praha 1922, Nr. 1140 sowie die Nachträge bei Petersohn (vgl. nächste Anm.) S. 334f. Neben den bei Tadra angeführten Handschriften sind jetzt noch weitere Handschriften bekannt (in München, Breslau und in Jena und freilich die durch Petersohn entdeckte Hs.), die sich alle (es trifft jedoch auch bei etlichen anderen zu) im Kontext mit dem Text des Petrus´ de Vinea befinden (s. Schaller, wie Anm. 26, Nr. 78 in Jena aus dem Besitz Georg Spalatins), und Schaller Nr. 121 in München (im 16. Jh. im Besitz des gewissen J. A. Widmannstetter), und Schaller Nr. 239 in der Breslauer Universitätsbibliothek (ab Mitte des 15. Jh. im Besitz der schlesischen Regularkanonikerpropstei Grünberg).
47 Jürgen Petersohn, Eine neue Handschrift der Summa Cancellarii des Johann von Neumarkt, in: MIÖG 74 1966, S. 333-346, der mit Recht vermutet, dass die Hs. nach Schweden höchstwahrscheinlich mit einem der schwedischen Kleriker kam, die in Prag im 14. Jh. studiert gehabt haben. Petersohn fasst auch die Literatur über diese Sammlung zusammen.
48 Es wäre lohnenswert der Provenienzfrage genauer nachzugehen, das muss jedoch einer anderen Gelegenheit reserviert werden.
49 Von H. Kaiser, Collectarius perpetuarum formarum… (wie Anm. 18) ediert, der dem Werk vorher noch eine ausführlichen Quellenanalyse vorangestellt hat: H. Kaiser, Der collectarius perpetuarum formarum (wie Anm. 18), Strassburg 1898, Aus der neueren Literatur zusammenfassend Gundolf Keil in: Verfasserlexikon der deutschen Literatur des Mittelalters 4, Berlin - New York 1983, Sp. 623-626.
50 Knappe Zusammenfassung neben schon zit. G. Keil auch bei Jaroslav Dřímal, Brněnské městské knihy, právo a listiny za písaře Jana z Gelnhausen [Brünner Stadtbücher, Recht und Urkunden im Zeitalter J. v. G.], in: SAP 8 1958, S. 111ff.
51 Vgl. nächste Anm.
52 Die obangeführte Quellenstelle lautet: Dum olim in aula cesarea b. m. divi Karoli moratus sum et eciam stipendiatus de sui gracia literarum registrator existens et in registris literarum tam imperii sacri quam regni Bohemie sepe delineantur facta atque gesta eius magnifica scrutans perlegerem et multos formularios stili curie imperialis inepte et incomplete compositos tam in cancellaria quam extra viderem, placuit michi…ex omnibus registris tamquam ex pomerio poma sapidiora …colligere et in unum corpus redigere (zit. nach F. Tadra, Summa cancellariae etc. S. XXI, Anm. 1). Wegen der angeführten Umstände muss die Stelle über formularios stili curie imperialis inepte et incomplete compositos mit großer Zurückhaltung genommen werden.
53 H. Kaiser, Der collectarius perpetuarum formarum… (wie Anm. 18), S. 37.
54 Da wäre freilich wichtig das Urkundengut Albrechts III. zu mustern, was jedoch noch nicht aus dieser Sicht unternommen wurde; vgl. Christian Lackner, Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzoge (1365-1406) (=MIÖG Erg.-Bd. 41), Wien-München, 2002.
55 H. Kaiser, Der collectarius… (wie Anm. 18), S. 133. Ob sich die Sammlung irgendwie am Jodoks Hof oder in seiner markgräflichen Kanzlei widerspiegelt hat, weiß man nicht. Wenigstens finden wir nichts davon bei T. Baletka, Hof… (wie Anm. 8), S. 383.
56 Vgl. Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien 22, Berlin-Leipzig, 1931, S. 260f. und Hans M. Schaller in: Lexikon des Mittelalters 5, sub verbo, München-Zürich 1991, Sp. 1759f. Das ist wichtig, da in den heutigen Handschriftenbeständen der Tschechischen Republik diese Werke trotz ihren großen Verbreitung nicht vertreten sind. Erneut belegt das die immense Bruchstückhaftigkeit der Überlieferung.
57 Vgl. J. V. Šimák, Bohemika v Lipsku, Praha 1907, S. 46f. Ob es sich um ein der Formelbücher handeln könnte, die Gelnhausen (s. Anm. 52) kritisiert?
58 Vgl. I. Hlaváček, Das Urkunden- und Kanzleiwesen… (wie Anm. 41), S. 152.
59 Ausführlicher darüber Antonín Hadač, Summa cancellariae regis Bohemiae (Cancellaria regis Venceslai IV.), in: Časopis Archivní školy 4 (1926/7), S. 11-48 und I. Hlaváček, Urkundenwesen (wie Anm. 41) S. 370-390; die dem Buche vorgehende tschechische Fassung dieses Kapitels die breiter gefasst ist, bot auch etliche konkrete Beispiele: Ivan Hlaváček, Studie k diplomatice Václava IV. VII. - Dvě formulářové sbírky s Václavovými písemnostmi [Zwei Formelsammlungen mit den Schriftstücken Wenzels], in: SAP 13-1, (1963), S. 146-168. Darüber hinaus weist Hadač überzeugend darauf hin, dass dort viel aus der Cancellaria Caroli IV. übernommen wurde.
60 . Vgl. Josef Markov, České žalobní formuláře a reformy Přemysla II. a Karla IV. [Böhmische Anklageformulare und Reformen Přemysls II. und Karls IV.], Bratislava 1936, S. 5ff.
61 Vgl. Codex juris Bohemici II-2: Jus terrae atque jus curiae regiae saeculi XIVmi, hg. von Hermenegildus Jireček, Pragae 1870, S. 285-351.
62 Dazu sind wieder die Ausführungen Marie Bláhovás in diesem Band, besonders jedoch die Arbeit von Zdeňka Hledíková, zit. in folgender Anm. zu konsultieren.
63 Darüber vgl. Zdeňka Hledíková, Cancellaria Johannis de Dražic, in: Acta Univ. Carolinae 1991, Philosophica et historica 2, Z pomocných věd historických 9, S. 29-59.
64 Die Edition der Formelsammlung aus den Zeiten des ersten Prager Erzbischofs Ernsts von Pardubitz von Ferdinand Tadra, Cancellaria Arnesti. Formelbuch des ersten Prager Erzbischofs Arnest von Pardubic, Wien, 1880 (auch im Archiv für österreichische Geschichte LXI-2). Zur Datierung Tadra, S. 272. Sonst etliche treffliche Bemerkungen bei Z. Hledíková, Arnošt z Pardubic… (wie oben Anm. 13), S. 120ff., die dieser Sammlung auch sonst Aufmerksamkeit widmete.
65 Die Handschrift wird durch die Consilia salubria cuilibet salubriter vivere volenti (wohl als Mahnung?) eingeleitet,
66 Die alte Edition von Johann Loserth, Beiträge zur Geschichte der hussitischen Bewegung 1: Codex epistolaris des Erzbischofs von Prag Johann von Jenzenstein, in: Archiv für österreichische Geschichte 55 1877, S. 267-400 ist nicht vollständig. Die moderne Edition bereitete Jaroslav V. Polc vor, seinen Tod hat dem aber jähes Ende vorbereitet. Neulich hat diesem Kodex Zdeňka Hledíková, Rukopis listáře Jana z Jenštejna [Die Handschrift des Briefbuches J. v. J.], in: Studie o rukopisech 44 2014, S. 57-83 eine ziemlich ausführliche Aufmerksamkeit gewidmet.
67 Es geschah in einer Pergamenthandschrift in der sich die wohl wichtigste Überlieferung der Summa cancellariae befindet. Vgl. Božena Kubíčková, K počátkům pražského oficialátu [Zu den Anfängen des Offizialats in der Prager Diözese], in: Sborník příspěvků k dějinám hlavního města Prahy V-2 (1932), S. 459ff., wo auch andere Offizialatssammlungen besprochen werden. Darüber hinaus ist wichtig, dass dort nicht nur praktische Beispiele zu finden sind, sondern auch theoretische Anweisungen, die sonst anderswo fast stets fehlen. Die Benutzung der Formeln treffen wir auch in anderen kirchenrechtlichen Produkten. So vgl. Miroslav Boháček, Processus iudicialis secundum stilum Pragensem, in: Akademiku Václavu Vojtíškovi k 75. narozeninám, Praha 1958, S. 5-35.
68 Jana Svobodová, Neznámý formulář řádu menších bratří [Unbekanntes Formularbuch der Minoriten], in: AUC Phil. - et historica 1-2, Z pomocných věd historických 16 (= Inter laurum et olivam. Sborník Marii Bláhové k 60. narozeninám), 2007, S. 87-92. Sonst ist noch der Beitrag von Daniela Brokešová, Formulářová sbírka doby Karla IV. z rukopisu kláštera v Oseku, in: Facta probant homines. Sborník příspěvků k životnímu jubileu prof. Dr. Zdeňky Hledíkové, Praha 1998, S. 85-99 zu erwähnen.
69 Vgl. Miroslav Truc, Rožmberské listiny a kancelář ve 14. století [Urkunden und Kanzlei der Rosenberger im 14. Jh.], in: SAP 22-1 (1972), S. 119.
70 Da ist auf zwei Studien hinzuweisen: Dušan Třeštík, Miejski formularz opawski z początku XIV wieku [Das Formularbuch der Kanzlei der Stadt Troppau], in: Śląski kwartalnik historyczny Sobótka 15, 1961, S. 1-14 und polemisch dazu František Šigut, Městský formulář opavský z počátku 14. století [Das Formelbuch der Kanzlei der Stadt Troppau], in: Slezský sborník 59 1961, S. 212-229. Da kann man darauf aufmerksam, dass Schlesien, Nebenland der Böhmischen Krone, im Mittelalter ebenfalls ein Land „voll von Formularsammlungen“ war. Dazu immer noch wichtig Konrad Wutke, Über schlesische Formelbücher des Mittelalters (= Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte 26), Breslau, 1919.
71 . Nur vier Bürgerbriefe kommen vor (D. Třeštík, wie vorige Anm., S. 7).
72 . Vgl. u. a. Wilhelm Wostry, Saaz zur Zeit des Ackermanndichters, München 1951. Konkretere Informationen bietet Ludwig Schlesinger, Zwei Formelbücher des XIV. Jahrhunderts aus Böhmen, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen 27 1889, S. 1-35 und Wenzel Katzerowsky, Ein Formelbuch des XIV. Jahrhunderts, ebenda 29 1891, S. 1-30. Weitere Literatur mit Hinweis auf den Freiburger Kodex bei Gerhard Hahn, in: Burghart Wachinger (ed.), Deutschsprachige Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, Berlin-New York 2001, Sp. 333-341. Vgl. auch H. H. Menge, Die sogenannten „Formelbücher“ des ´Ackermannˇ-Dichters Johannes. Ein Vorbericht, Litterae ignotae, Göppingen 1977, S. 45-55, der die Sammlungen edieren wollte, leider davon später Abstand genommen hat.
73 Nur teilweise und so gut wie ohne Kommentar, ediert von Josef Teige in dem nie ausgelieferten, jedoch verschiedentlich expedierten Fragment des III. Bandes seiner Edition Základy starého místopisu pražského [Grundlagen der alten Topographie von Prag, Praha ca. 1915], S. 1-19 zweiter Paginierung (!). Bisher beste Beschreibung der Hs. bringt Raphael Pavel, in: Xenia Bernardina II-2, Wien 1891, S. 275-277.
74 Es heißt: Aliud registrum de civilibus decretis pro diversis causis difficiendum, quod sit pro informacione aliorum scabinorum faciendum» Dazu vgl. Ivan Hlaváček, Dva příspěvky k diplomatice pražských měst za husitství [Zwei Beiträge zur Diplomatik Prager Städte in der Hussitenzeit], in: Zápisky katedry československých dějin a archivního studia 7, 1963, S. 82f.
75 Vgl. Eva Fialová, Formulářová sbírka s písemnostmi pražských měst v třeboňském rukopise sign. C 5 [Das Formelbuch mit den Schriftstücken der Prager Städte], in SAP 36, 1986, S. 475-545 mit dem Regestar im Anhang.
76 In der Prager Kapitelbibliothek sign. I 40-2. Vgl. F. Palacký, Formelbücher 2 (wie oben Anm. 15), S. 5f. und Antonín Podlaha, Soupis rukopisů (wie Anm. 46), S 157f., Nr. 1145.
77 Es muss genügen an die Informationen hinzuweisen, die J. Nuhlíček, Veřejní notáři… (wie Anm. 36), S. 112ff. bringt und die sowohl die Benutzung fremder, meist italienischer Sammlungen als auch mehr oder weniger zersplittertes eigenes Material des öffentlichen Notariats belegen. Neulich vgl. doch Dušan Coufal, Pražský kapitulní kodex K 16: Netušený sborník M. Jana z Jesenice, in: Studie o rukopisech 44, 2014, S. 85-139. Nach der Feststellung des Katalogisators A. Podlaha handelt sich um ein Formularius advocatorum.
78 Martin Musílek, Pět tisíc hřiven Ebruše Poplínova. Příspěvek k finančnímu podníkání pražských a kutnohorských měšťanských elit ve 13. a 14. století na základě výpovědi písemných pramenů [Fünf Tausend Mark des Ebrusch Poplin. Beitrag zum Finanzunternehmung der Prager und Kuttenberger städtischen Eliten im 13. und 14. Jahrhundert aufgrund der schriftlichen Quellen], in: Numismatický sborník 26-1 2011, S. 117-135.